Geschenke für Mitarbeiter*innen
Mit unseren Präsentkörben haben Sie die Lösung gefunden! Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Geschenkkorbideen, die als Sachgeschenke vom Finanzamt anerkannt werden. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer ein persönliches Geschenk zu einem Anlass zukommen lassen. Diese Anlässe sind meist:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Bestandene Prüfung/Abschluß
Für Sachgeschenke zu diesen Anlässen gilt eine Freigrenze von 60 Euro brutto.
Ein Geschenk an einen Mitarbeiter lässt sich immer als Betriebsausgabe
geltend machen.
Beliebte Geschenke für Mitarbeiter, Kollegen usw.
Geschenke auch unterm Jahr
Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer auch ohne direkten Anlass Präsente im Wert von 50 Euro im Monat zukommen lassen. Viele Arbeitgeber nutzen diese Freigrenze, um ihren Mitarbeitern auch unterm Jahr für besondere Leistungen einen Bonus als ihre Wertschätzung zukommen zu lassen. Ein Beispiel aus der Praxis ist dabei das "Gute-Besserung" Geschenk. Sehr beliebt auch Geschenke um "Vielen Dank" zu sagen. Auch Weihnachtsgeschenke können unter diesem Posten ebenfalls steuer- und sozialabgabefrei bleiben.
Für Weinliebhaber bieten wir unter Weingeschenke entsprechende Vorschläge an.
Quelle: www.rechnungswesen-portal.de
Geschenke für Geschäftspartner
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – auch die ihrer Geschäftspartner, Lieferanten oder treuen Kunden. Geschenke an Geschäftspartner lassen sich bis zu einer Grenze von 35 Euro pro Person pro Jahr als Betriebsausgaben bei der Einkommenssteuer abziehen. Bei höherwertigen Geschenken für Kunden wird im Einzelfall sogar verlangt, dass die Namen der Kunden komplett aufgelistet werden. Diese Maßnahme greift vor allem bei höherwertigen Geschenken für besonders treue Kunden, die zum Teil nicht direkt im Geschäft, sondern nach Hause zugestellt werden. Anlässe für Geschenk e gibt es genug: der Geburtstag des Geschäftspartners, das Firmenjubiläum oder ein ähnlich gelagertes Ereignis.
Weihnachtszeit und Jahresende
Punkten Sie bei Ihren Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter*innen mit einem Weihnachtsgeschenk
Denken Sie daran, die Weihnachtszeit ist nicht nur auf den 24. Dezember beschränkt. An Weihnachten fallen Schulferien und Urlaubstage zusammen. Ein Geschenk, das nach den Feiertagen eintrifft, büßt nichts an seiner Bedeutung ein. In einigen Kulturen beginnt die Weihnachtszeit sogar erst mit dem Heiligen Drei Könige Fest.